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Der Wandel der Erwerbsarbeit lässt sich festmachen an Veränderungen hinsichtlich des Arbeitsvertrags (Erosion des Normalarbeitsvertrags und atypische Beschäftigung), des Arbeitsortes (Flexibilisierung, Globalisierung und Mobilität) und der Arbeitszeit (Flexibilisierung und Ergebnisorientierung).
Das Normalarbeitsverhältnis (unbefristetes und abhängiges Arbeitsverhältnis mit geregelten Lohn) ist nach wie vor die mit Abstand häufigste Beschäftigungsform. Diese Tatsache wirft die Frage auf, warum die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses diskutiert oder dieses sogar als ‚Auslaufmodell‘ angesehen wird.
Diese Betitelung der Normalarbeit als Auslaufmodell lässt sich basierend auf der empirisch feststellbaren Zunahme von Beschäftigungsformen, welche vom Normalarbeitsverhältnis abweichen, begründen. Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis stehen so genannte atypische Arbeitsverhältnisse wie sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung sowie echte und „unechte“ Selbstständigkeit bzw. „Scheinselbstständigkeit“ (Werkvertrag, Freier Dienstvertrag/ Freelancer) Diese Formen der atypischen Beschäftigung nehmen seit Ende des 20. Jahrhunderts vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach „flexiblen“ Arbeitsformen zu. In Deutschland stehen etwa 30 bis 40% aller Erwerbstätigen in einem atypischen Arbeitsverhältnis, während es in den sechziger Jahren nur 3% waren. Eine ähnliche Situation spiegelt sich am österreichischen Arbeitsmarkt wider.
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